Die Website der IG Metall Bocholt

Antworten auf häufige Fragen

Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten in verschiedenen Branchen. Hier findest Du häufig gestellte Fragen und Antworten zur IG Metall, unserer Arbeit, unseren Leistungen wie Tarifverträgen sowie zu Themen rund um Betrieb und Arbeitsrecht.

Welche Gewerkschaft für Dich in Frage kommt, hängt von der Branche ab, in der Du beschäftigt bist. Beispielsweise vertritt die IG Metall die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, der Holz- und Kunststoffindustrie, der Textilindustrie im Handwerk und in weiteren Branchen. Mitunter kann es aber zu Überschneidungen mit den Branchen anderer Gewerkschaften kommen. Auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds kannst Du über ein Formular bequem herausfinden, welche Gewerkschaft die richtige für Dich ist.

Die IG Metall handelt mit den Vertretern der Arbeitgeber Tarifverträge aus, die den Beschäftigten deutlich mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen bieten. Anspruch auf die Konditionen der Tarifverträge haben nur Mitglieder. Zusätzlich erhalten Mitglieder kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz, Streikgeld, Unterstützung bei Aussperrung, Weiterbildungsmöglichkeiten und vieles mehr. Weitere Infos zu unseren Mitgliedervorteilen erhältst du hier.

Der schnellste Weg zur Mitgliedschaft ist der Online-Beitritt. Auf unserer Homepage findest Du einen Link zu einem Online-Formular, das Du sicher und schnell ausfüllen kannst. Du kannst das Beitrittsformular auch als PDF ausfüllen, ausdrucken und an Deine Geschäftsstelle vor Ort verschicken. Ansonsten kannst Du Deine Mitgliedschaft auch direkt vor Ort beantragen.

Die IG Metall ist mit über 150 Geschäftsstellen bundesweit vertreten. Über unsere Geschäftsstellensuche kannst Du online ganz einfach Deine IG Metall vor Ort finden – einfach die Postleitzahl Deines Arbeitgebers eingeben und los geht’s.

Nein. Du hast keine Pflicht, Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass Du Mitglied der IG Metall oder einer Gewerkschaft bist.

Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie. Studien zeigen, dass mit Betriebsräten vieles besser läuft. Denn sie sind Profis für Mitbestimmung und gute Arbeit. Unternehmen mit Betriebsrat zahlen mehr als zehn Prozent höhere Entgelte als solche ohne eine gewählte Arbeitnehmervertretung. Davon profitieren in erster Linie Geringverdiener und Frauen. Mit der Betriebsratswahl stimmen die Beschäftigten auch über sozialverträgliche Arbeitszeiten und faire Arbeitsbedingungen ab sowie über gerechte Einkommen und sichere Tarifverträge. Unsere Betriebsräte setzen sich für die Standort- und Beschäftigungsgarantie ein sowie für innovative Konzepte für die Zukunftssicherung.

Betriebsräte machen die Arbeit im Betrieb fairer, sicherer und demokratischer. Schon ab fünf volljährigen Beschäftigten im Betrieb kannst Du einen Betriebsrat gründen. Natürlich ist nicht jeder Arbeitgeber sofort von den Vorteilen eines Betriebsrats überzeugt. Lass daher Dich von Deiner IG Metall vor Ort beraten, wie Du vorgehen solltest. Weitere Infos findest Du hier.

Mitglieder des Wahlvorstands und Kandidaten genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser verbietet eine ordentliche Kündigung während der Amtszeit beziehungsweise während der Kandidatur. Sobald das Wahlergebnis bekannt ist, haben Mitglieder des Wahlvorstands sowie Kandidatinnen und Kandidaten für sechs Monate einen sogenannten nachwirkenden Kündigungsschutz. Auch in dieser Zeit sind ordentliche Kündigungen ausgeschlossen.

In Deinem Arbeitsvertrag sollte geschrieben stehen, nach welchem Tarifvertrag sich Dein Entgelt richtet. Auf unserer Homepage sind ebenfalls alle aktuellen Tariftabellen abrufbar. Hier erhältst Du einen schnellen Überblick, welcher Tarif für Deine Branche und Region gilt. Im Zweifelsfall hilft Dir Deine IG Metall vor Ort weiter.

Beschäftigte, die nach Tarif bezahlt werden, verdienen im Durchschnitt deutlich mehr als Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Wenn Du in deinem Betrieb auch einen Tarifvertrag durchsetzen möchtest, wende ich Dich zuerst an Deine IG Metall vor Ort. Unsere fachkundigen Kolleginnen und Kollegen können Dich beraten, wie Ihr im Betrieb am besten vorgehen könnt. Wichtig ist vor allem eines: Ohne Solidarität der Beschäftigten untereinander geht es nicht. Mehr Infos, wie sich ein Tarifvertrag durchsetzen lässt, bekommst Du hier.

Du verrichtest die gleiche Tätigkeit wie Deine Kolleginnen und Kollegen, bekommst aber weniger Geld? Wenn Du das Gefühl hast, von Deinem Arbeitgeber falsch eingeordnet worden zu sein, kannst Du Dich an Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort wenden. In unseren Geschäftsstellen beraten wir Dich gerne und verhelfen Dir, wenn nötig, zu Deinem Recht.

Im Falle eines Streiks zahlt Dir die IG Metall Streikgeld. Wie viel Streikgeld Du erhältst, hängt von der Dauer und Höhe Deiner Mitgliedsbeiträge ab. Mit unserem Leistungsrechner kannst Du erfahren, wie viel Streikgeld Dir zustehen würde. Darüber hinaus bieten wir Dir Rechtsberatung, damit Du keine Konsequenzen vom Arbeitgeber erfährst.

Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber kann aber nicht beliebig über die Anzahl und Häufigkeit von Überstunden bestimmen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten oft Regelungen zu Überstunden. Informiere Dich bei Fragen und Problemen am besten bei Deinem Betriebsrat. Allgemeine Informationen zum Thema Überstunden haben wir für Dich in unserem Ratgeber zusammengefasst.

Dein Arbeitgeber muss Dir sichere Arbeitsbedingungen bieten. Der Betriebsrat hat beim Arbeitsschutz ein Mitspracherecht. Er muss überprüfen, ob der Arbeitgeber genügend dafür tut, die Beschäftigten während ihrer Tätigkeiten abzusichern. Hast Du das Gefühl, dass dies nicht der Fall ist, sprich Deinen Betriebsrat auf Unregelmäßigkeiten an. Gerne hilft Dir auch Deine IG Metall vor Ort weiter.

Bei Arbeitsunfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. An die gesetzliche Unfallversicherung führen die Arbeitgeber Beiträge ab. Sollte es aufgrund eines Arbeitsunfalls zum Streit mit dem Arbeitgeber kommen, steht Dir der DGB-Rechtsschutz zur Seite. Verletzt Du Dich in Deiner Freizeit, greift die Freizeitunfallversicherung der IG Metall und mildert die finanziellen Folgen Deines Unfalls. Einzige Voraussetzung: Du musst mindestens zwölf Monate Mitglied in der IG Metall sein.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich vor Mobbing und Diskriminierung zu schützen. Sprich Deine Vorgesetzte oder Deinen Vorgesetzten auf Probleme an. Bei Bedarf solltest Du ebenfalls den Betriebsrat hinzuziehen. Wenn Du Dir unsicher darüber bist, wie Du im Einzelfall vorgehen sollst, hilft Dir Deine IG Metall vor Ort weiter.

Bei einer Kündigung des Arbeitgebers solltest Du Kontakt mit Deiner IG Metall-Geschäftsstelle aufnehmen. Diese prüft mit Dir Deinen Arbeitsvertrag und Deine Kündigung. Bei Unregelmäßigkeiten steht für Dich als Mitglied kostenlos der DGB-Rechtsschutz ein und kann mit Dir gegen die Kündigung vorgehen.

Im Falle von Erwerbslosigkeit eines Mitglieds kann die IG Metall leider nicht die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Wir helfen Dir aber dabei, Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter auszufüllen und informieren dich über Deine Rechte. Deine Geschäftsstelle kann Dich beraten, wo du vor Ort Arbeitgeber finden kannst, die tarifgebunden sind und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten achten.