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TARIF


Gerechte Einkommen, gute Arbeit und ein gutes Leben: Das sind die tarifpolitischen Ziele der IG Metall. Die IG Metall schließt für ihre Mitglieder Tarifverträge ab, in denen diese Ziele erreicht werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Beschäftigten einen gerechten Anteil am Sozialprodukt bekommen und ihren Lebensstandard erhöhen.

Warum Tarifverträge?

Tarifverträge regeln betriebliche Mindeststandards. Ohne sie kann ein Arbeitgeber Arbeitsbedingungen verändern, Löhne und Gehälter kürzen, Arbeitszeiten verlängern oder Beschäftigte entlassen. Tarifverträge schützen die Beschäftigten in solchen Situationen – gerade in schwierigen Zeiten. Sie sind wie Gesetze einzuhalten. Im Betrieb können zwar günstigere Arbeitsbedingungen vereinbart werden, nicht aber schlechtere. Auch nicht, wenn die Beschäftigten zustimmen. Dafür steht das Günstigkeitsprinzip der Tarifverträge. Das Niveau der Tarifstandards steht und fällt mit der Stärke der IG Metall. Je mehr Mitglieder es im Betrieb gibt, desto stärker ist die IG Metall. Denn: Tarifverträge müssen von uns ausgehandelt werden.

Für wen gelten Tarifverträge?

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und gelten nur für ihre jeweiligen Mitglieder. Das bedeutet: Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen – und die sind oft schlechter. Zwar gewähren Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern tarifliche Leistungen, um zu vermeiden, dass noch mehr Menschen in die Gewerkschaft eintreten. Im Konfliktfall haben Nichtmitglieder aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.

Was regeln Tarifverträge?

Tarifverträge regeln nicht nur die Höhe der Einkommen und Ausbildungsvergütungen, sondern auch die Arbeitsbedingungen. In den Entgeltrahmentarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ist unter anderem beschrieben, wie sich die Entgelte zusammensetzen und nach welchen Kriterien Beschäftigte eingruppiert werden. Manteltarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen. Hierunter fallen die Arbeitszeit, der Arbeitsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeit und Schichtarbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Beschäftigungssicherung und vermögenswirksame Leistungen.

Grafik mit Tarif besser dran

Tarifverträge – besser als Gesetze

Tarifverträge können gesetzliche Regelungen zugunsten der Beschäftigten verbessern, wie die Beispiele zeigen.

In Gesetzen stehen Mindestnormen, die nicht unterschritten werden dürfen. Die höhere Rechtsquelle geht der niedrigeren vor. Das bedeutet: für Beschäftigte hat die günstigere vor der ungünstigeren Vorrang. Tarifverträge werden von den Tarifparteien frei und ohne staatlichen Einfluss ausgehandelt. In diese Tarifautonomie darf der Gesetzgeber nicht eingreifen. Die Rechtsgrundlagen bilden Artikel 9 Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz.

Kann ein Arbeitgeber tarifliche Leistungen verweigern?

Auch wenn der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt, bleibt er an Tarifverträge gebunden. Für IG Metall-Mitglieder gelten die Tarifstandards so lange, bis der Tarifvertrag abgelaufen ist, aufgehoben oder gekündigt wurde. Allerdings können die Beschäftigten nicht mehr an Tarifverbesserungen teilhaben. Das kann nur eine neue Tarifbindung leisten. In vielen Fällen ist es der IG Metall gelungen, Arbeitgeber wieder in die Tarifbindung zurückzuholen. Sie sind entweder wieder in den Verband eingetreten oder sie haben mit der IG Metall einen Anerkennungstarifvertrag vereinbart.

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

Über 95 Prozent der Tarifverträge in Deutschland kommen ohne Streiks zustande. Prägend sind die Flächentarifverträge, die für eine Branche in einer Region, in einem Bundesland oder in der gesamten Republik gelten können. Ohne Streikrecht wären Tarifverhandlungen „kollektives Betteln“, wie das Bundesarbeitsgericht einmal formuliert hat. Wir wollen nicht betteln, sondern mitgestalten und gute Tarifverträge durchsetzen.

*Foto: Thomas Range