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Viele gute Gründe

Es gibt viele gute Gründe sich für mehr Arbeits- und Lebensqualität zu engagieren. So haben die Mitglieder der IG Metall höhere Einkommen, kürzere Arbeitszeiten und längeren Urlaub erkämpft. Die IG Metall ist eine starke Gemeinschaft, sie unterstützt ihre Mitglieder und bietet Rückhalt.

Im Konflikt stehen wir an Ihrer Seite: Wir unterstützen Sie nicht nur finanziell bei Streik- oder Notfällen, sondern bieten auch Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Notfalls vor Gericht. Die Experten vom DGB-Rechtsschutz stehen unseren Mitgliedern im Ernstfall kostenlos zur Verfügung.

„Die Entgelte in der Metall- und Elektroindustrie haben sich überdurchschnittlich gut im Vergleich zu anderen Branchen entwickelt. Aber auch für die Handwerks-, Textil- und Holzbranche erstreiten wir gemeinsam gute Tarifverträge. Deshalb sind die Einkommen der Beschäftigten tarifgebundener Betriebe deutlich höher als in Betrieben ohne Tarifvertrag.  Wer will, dass Arbeitnehmer auch künftig gerecht am Erfolg ihrer Unternehmen beteiligt werden, schließt sich der IG Metall an.“

Wir kümmern uns vor Ort in den Betrieben. Unsere Betriebsräte und Vertrauensleute sind jederzeit ansprechbar und helfen Ihnen zum Beispiel bei Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch oder Überstundenregelungen.

Jeder sollte das Recht haben, Regelungen und Rahmenbedingungen, von denen er betroffen ist, auch mitzugestalten. Wer sich der IG Metall anschließt, setzt auf Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb.

Engagierte Betriebsräte und Vertrauensleute in den Betrieben, über 150 Geschäftsstellen in ganz Deutschland und kostenlose Rechtsberatung sowie Rechtsschutz – wir bieten unseren Mitgliedern überall kompetente Ansprechpartner. Wer sich der IG Metall anschließt, kann sich auf wirksame Unterstützung und guten Service verlassen.

Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Das steht unseren Mitgliedern zu:

Rechtsschutz

Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.

Alle Informationen zum Rechtsschutz gibt es hier.

Streikgeld

Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Zahlungen, das sogenannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten 24-Stunden-Streiks, wird Streikgeld bezahlt.

Alle Informationen zum Streikgeld gibt es hier.

Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung

Wenn sich unsere Mitglieder gewerkschaftlich engagieren, dürfen sie dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung, unterstützen wir unsere Mitglieder.

Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.

Freizeitunfallversicherung

Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Freizeit braucht Schutz, den die Mitglieder der IG Metall mit der Freizeitunfallversicherung erhalten, und zwar kostenfrei. Denn dieser Service ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Freizeitunfallversicherung mildert zwar nicht den Schmerz, aber zumindest die finanziellen Folgen.

Alle Informationen zur Freizeitunfallversicherung gibt es hier.

Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen

IG Metall-Mitglieder, die sich durch ein unvorhersehbares Ereignis in einer außerordentlichen Notlage befinden, können finanzielle Unterstützung beantragen.

Nach persönlicher Schilderung der Notlage kann der Ortsvorstand der zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle die Höhe der Unterstützung festlegen. Existenzbedrohende Katastrophen erfordern eine schnelle, unkomplizierte Unterstützung. Die IG Metall hilft, wie zum Beispiel bei den Flutkatastrophen 2013 und 2016.

Unterstützung im Todesfall

Bei Sterbefällen unterstützen wir unsere Mitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebene. Die Leistungen errechnen sich aus der Dauer der Mitgliedschaft. Entscheidend ist der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 Monate aus dem Beschäftigungsverhältnis (1 Prozent vom Bruttoeinkommen).

Alle Informationen zum Sterbegeld gibt es hier.

Weiterbildung und Information

Wir bieten zahlreiche Seminare an, zur gewerkschaftlichen, betrieblichen oder persönlichen Qualifizierung. Die Teilnahem ist für Mitglieder kostenlos. Zu verschiedensten Themenrund um die Arbeitswelt bieten wir Ratgeber und Infobroschüren. Sie können exklusiv heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden. Unser Mitgliedermagazin Metallzeitung bekommt jedes Mitglied zugeschickt.

Alle Informationen zum Thema gibt es hier.

Aktiv vor Ort

In unseren über 150 Geschäftsstellen kann sich jedes Mitglied aktiv an unserer Gewerkschaftsarbeit beteiligen. Es gibt Projektgruppen, Arbeitskreise und Veranstaltungen zu zahlreichen Themen.

Deine IG Metall vor Ort findest Du hier.

Extras für Gewerkschaftsmitglieder

Für IG Metall-Mitglieder gibt es viele Vergünstigungen: Ermäßigte Reisen und Kulturangebote, vergünstigte Konditionen beim Autoclub ACE, Lohnsteuerberatung und vieles mehr.

Eine Übersicht zu allen Vergünstigungen gibt es hier.

MetallRente

Die MetallRente ist eine überbetriebliche Versorgungsleistung der IG Metall und des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Sie bietet unseren Mitgliedern seit dem Jahr 2001 eine betriebliche Altersversorgung zu verlässlichen Konditionen. Alle Informationen gibt es auf der MetallRente-Webseite.

Hier geht´s zum Beitrittsformular 

Kontakt zur IG Metall Bocholt

Anschrift

IG Metall Bocholt

Wesemannstraße 10
46397 Bocholt

Telefon: 02871 – 24 990
E-Mail: bocholt@igmetall.de

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09.00 – 12.30 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr

Beratungsgespräche sind auch außerhalb der Öffnungszeiten, nach Terminabsprache, möglich.

Die Sprechstunde findet in den Räumen des Caritasverbandes (Coesfelder Str. 6 in 48683 Ahaus) statt.
Die Sprechstunde findet regelmäßig statt (ausgenommen sind die Sommermonate).
Bei Fragen oder Anliegen bitten wir um Kontaktaufnahme unter 02871 24990 oder per E-Mail an bocholt@igmetall.de.

Ansprechpartner vor Ort sind Manfred Robert und Simon Benemann (IG Metall Bocholt)

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, komm einfach vorbei!

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Startseite 31. August 2017