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Tarifbindung: Wie komme ich zu einem Tarifvertrag?

Ob bei Einkommen, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch – mit Tarifvertrag geht’s im Betrieb gerechter zu. Für alle, deren Betrieb bisher nicht tarifgebunden ist, zeigen wir in sechs Schritten, wie sich das ändern lässt.

Gerade jetzt nach der Metall-Tarifrunde dreht sich in einigen tariflosen Betrieben die Stimmung. Der jährliche Verzicht auf Tariferhöhungen bedeutet: Beschäftigte haben spürbare Einkommenseinbußen. Im Schnitt verdient ein Mitarbeiter in einem Betrieb ohne Tarifvertrag fast ein Viertel weniger als Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb. Bei Fachkräften beträgt das Minus rund 21 Prozent, bei Angelernten über 23 Prozent und bei Ungelernten sogar 32 Prozent. Die Differenzen zeigen: Nur mit Tarifvertrag geht es im Betrieb gerecht zu. Hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt, ist der erste Schritt gemacht.

Tariffreie Zone adé

Ein tarifloser Zustand muss kein Dauerzustand bleiben. Die Beschäftigten haben es selbst in der Hand, die ungerechte Situation zu ändern. Als zweiten Schritt empfehlen wir deshalb: Kontakt mit der IG Metall vor Ort aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Die IG Metall hilft dabei, das Thema Tarifvertrag im Betrieb anzugehen.

Grafik: Was Tarifverträge leisten

Der dritte Schritt: Gewerkschaftsmitglied werden und weitere Mitglieder gewinnen. Denn für das Aushandeln von Tarifverträgen braucht die IG Metall ein „Mandat“. Sie kann nur für ihre Mitglieder verhandeln. Dabei gilt nach wie vor die alte Faustregel: Je mehr, desto stärker und durchsetzungsfähiger. Je mehr Beschäftigte sich für einen Tarifvertrag einsetzen und die IG Metall dabei unterstützen, desto größer die Chance, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen.

Tarifkommission: Ohne die Beschäftigten läuft nichts

Tarifverträge entstehen demokratisch. Es sind die Beschäftigten im Unternehmen, die entscheiden, welche Themen sie mit einem Tarifvertrag regeln wollen. Haben sie sich dazu entschlossen, kommt im vierten Schritt die Tarifkommission ins Spiel. Sie wird von den IG Metall-Mitgliedern gewählt, beschließt die Forderung und gestaltet den Prozess der Verhandlungen. Die Mitglieder der Tarifkommission bilden auch die Verhandlungskommission, die mit dem Arbeitgeber den Tarifvertrag aushandelt.

Der Weg zum Tarifvertrag

Nicht immer stehen Arbeitgeber Tarifverträgen zustimmend gegenüber. Manchmal müssen Chefs von der guten Sache überzeugt werden. Deshalb sind Beschäftigte gut beraten, sich auf Gegenwind einzustellen und im fünften Schritt zu prüfen: Sind wir schon stark genug? Belegschaften sollten in der Lage sein, gegebenenfalls mit Aktionen und Warnstreiks Druck aufzubauen, um der Geschäftsleitung zu signalisieren: Wir stehen zu unseren Forderungen und wollen gute Tarifstandards durchsetzen.

Grafik: Tarifverträge entstehen demokratisch
Im sechsten Schritt erfolgen die Tarifverhandlungen. Bei einem Firmentarifvertrag verhandeln IG Metall und ihre Verhandlungskommission direkt mit dem Arbeitgeber, bei einem Flächentarifvertrag ist der Verhandlungspartner der Arbeitgeberverband.

Kommt am Verhandlungstisch ein Ergebnis zustande und die Tarifkommission hat diesem zugestimmt, steht am Ende der Tarifvertrag. Kommt kein Ergebnis zustande, dann müssen die Arbeitnehmer etwas nachhelfen und Druck aufbauen. Aktionen oder Warnstreiks sind oft notwendig, um die Arbeitgeber zu einem (besseren) Angebot zu bewegen. Liegt von ihnen dann endlich eins auf dem Tisch, das zu einem Verhandlungsergebnis führt und dem die Tarifkommission zustimmen kann, haben die Beschäftigten ihren Tarifvertrag durchgesetzt.

Aber: Der beste Tarifvertrag bringt nichts, wenn er zwar auf dem Papier steht, aber nicht umgesetzt und im Betrieb gelebt wird. Deshalb braucht es im Betrieb eine Instanz, die darauf achtet, dass Tarifverträge eingehalten werden. Das macht der Betriebsrat auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Paragraf 80 definiert seine allgemeinen Aufgaben, wie etwa „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, (…), Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.