
Zum ersten Mal seit vielen Jahren haben sich die DGB Gewerkschaften des Kreises Borken 2025 zusammengetan, um den internationalen Frauentag in der Öffentlichkeit zu feiern. So wurden am Samstagmorgen auf dem St. Georg – Platz in Bocholt mehr als 300 Rosen an Frauen verteilt, verbunden mit einem Danke für ihre großartige gesellschaftliche Arbeit.
Am Abend fand dann im Bocholter Kinodrom in den Sälen 5 und 7 das erste Frauen-Kino statt. Mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sahen sich den Film „Back to Black“ – eine Dokumentation über Amy Winehouse – an.
Ein so positives Feedback zu diesen Aktionen kam schon ein bisschen unerwartet und ist absolut erfreulich. Die ehrenamtlichen Helferinnen überlegen, ob solche Formate auch im nächsten Jahr so stattfinden können und zukünftig als Institution für den internationalen Frauentag in Bocholt und Umgebung ein fester Bestandteil rund um die Feierlichkeiten für die Frauen werden soll.
Da der Frauentag in diesem Jahr auf das Thema „Fast jeden Tag ein Femizid in Deutschland“ aufmerksam machen wollte, wurden blutrote Schuhe und Schaufensterpuppen sowohl in der Innenstadt als auch im Kino in Gedenken an die Femizide ausgestellt.
Der internationale Frauentag stand 2025 unter dem Thema
„Fast jeden Tag ein Femizid in Deutschland“.
Nancy Feser und Lisa Paus (MdB) haben am 19.11.2024 gemeinsam mit Michael Kretschmer vom Bundeskriminalamt in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt.
Frauen und Mädchen sind in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt, einfach weil sie Frauen und Mädchen sind. Das erläutern die vorgestellten Zahlen, die aus unterschiedlichen Datenquellen zusammengefasst sind.
Jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex –) Partnerin in Deutschland zu töten. Trotzdem werden diese Morde an Frauen gesellschaftlich und medial immer noch als Einzelschicksale – ohne strukturellen Hintergrund – dargestellt. Aber in Deutschland stirbt fast jeden zweiten Tag eine Frau durch die Hand ihres ‚
(Ex –) Partners. Es kommt zu einem Femizid. Der Tötung einer Frau, weil sie Frau ist.
Wir sind fassungslos!
Gewalthilfegesetz im Bundesrat beschlossen – aber erst ab 2032
Das bedeutet:
- Sicherstellung eines kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen
- Hilfeanspruch für gewaltbetroffene Frauen und Kinder
- Übernahme der Kosten von Opfern für die Unterbringung in einer Schutzeinrichtung
- Deutliche Erhöhung der Kapazitäten in Frauenhäusern
In die Finanzierung steigt der Bund mit ein. In Kraft treten soll das Gesetz allerdings erst 2032. Das gibt den stark geforderten Ländern und Kommunen Zeit, ihre Hilfesysteme auszubauen. Schon am 20.11.2024 hat der Paritätische Gesamtverband die erwartete Vorlaufzeit kritisiert.
„Aus Erfahrung ist das zeitliche Hinausschieben von Rechtsansprüchen mit entsprechender zeitlicher Umsetzungsverschiebung vor Ort verbunden. Dies hilft den von Gewalt betroffenen Person und dem Auf– und Ausbau der Strukturen jetzt nichts. Umgekehrt können geltende Rechtsansprüche die Umsetzung enorm beschleunigen und kommen den Zielgruppen des Gesetzes schnell zugute. Die im Gesetz formulierten Rechtsansprüche sollten mit in Kraft treten des Gesetzes greifen und nicht nach hinten verschoben werden.“
Fe I mi I zid, der
„Femizid“ bedeutet die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Es beschreibt Gewalt, die oft aus Hass, Unterdrückung oder Diskriminierung gegenüber Frauen entsteht.