Am 1. August oder 1. September ist offizieller Ausbildungsstart. Du hast bisher noch keine Stelle gefunden? Wir zeigen Dir, welche Wege zum Ausbildungsplatz noch möglich sind.
Wo können sich Bewerberinnen und Bewerber über offene Stellen informieren?
Erste Anlaufstelle ist die Arbeitsagentur. Vor Ort berät sie und vermittelt Ausbildungsstellen. Denn der Ausbildungsmarkt ist weiter in Bewegung. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind für die jungen Menschen in diesem Sommer weiter gut. Es gibt bundesweit momentan weit mehr freie Ausbildungsplätze als Ausbildungssuchende. Auch wenn das Ausbildungsjahr bereits begonnen hat, können junge Menschen noch eine Ausbildung aufnehmen. Viele Unternehmen suchen weiter intensiv Bewerberinnen und Bewerber, um Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. Auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur berät Jugendliche zu ihrem Ausbildungswunsch.
Wo gibt es eine Übersicht über offene Ausbildungsstellen?
Das Portal „Jobsuche“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt bei der Suche. Außerdem ist es dort möglich, Bewerbungen online zu erstellen und zu verwalten. Die Jobsuche gibt es in der klassischen Browserversion und als App fürs Smartphone. Zudem bietet die BA ein digitalen Selbsterkundungs-Tool „Check-U“ an: Zur Ausbildungsplatzsuche und Terminvergabe für die Berufsberatung – persönlich vor Ort oder per Video. In der Smartphone-App „AzubiWelt“ entdecken Interesssierte die Vielfalt der Ausbildungsberufe und finden eine Stelle, die zu ihnen passt.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie die Handwerkskammern bieten online Ausbildungsstellen an.
Bringt es Vorteile, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden?
Ja, die Meldung bei der Arbeitsagentur bringt Vorteile bei der Rente. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche kann als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit lassen sich später Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass Schulabgängerinnen und -abgänger mindestens 17 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat lang ausbildungsplatzsuchend melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen Schulabschluss haben oder finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten.
Ab einem Alter von 25 Jahren gibt es eine Einschränkung: Die Ausbildungsplatzsuche wird dann nur berücksichtigt, wenn man unmittelbar zuvor entweder Wehr- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst geleistet oder gearbeitet und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat.
Welcher Weg führt noch zum freien Ausbildungsplatz?
Wer weiß, welchen Beruf sie oder er anstreben möchte, kann sich direkt bei Betrieben melden und nach einer Ausbildungsmöglichkeit fragen. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich beeilen, um vor dem Start im September unterzukommen. Auch bei Ausbildungsmessen und -börsen können Jugendliche auf Firmenvertreter zugehen. Dort präsentieren sich Unternehmen der Region zu einem festen Termin und geben Interessierten die Möglichkeit, sich über das Unternehmen und verschiedene Ausbildungen zu informieren.
Worauf sollten Bewerberinnen und Bewerber bei einer Ausbildungsstelle achten?
Wichtig sind spezielle Ausbilderinnen oder Ausbilder, die sich kümmern und an die Ausbildungsrahmenpläne halten. Ein guter Ausbildungsbetrieb hat einen Betriebsrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die IG Metall vor Ort weiß, in welchen Betrieben gute Bedingungen herrschen.
Was bringen Auszubildenden Tarifverträge?
Mit Tarifvertrag gibt es deutlich mehr im Monat. Wenn in einem Betrieb ein Tarifvertrag der IG Metall gilt, erhalten beispielsweise Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 1091 Euro und in Sachsen 1059 Euro.
In anderen Branchen, wie der Textil-, der Holz- und Kunststoffindustrie oder im Kfz-Handwerk, liegen die tariflichen Vergütungen aktuell zwischen 800 und 1000 Euro im ersten Jahr, wie eine Auswertung des WSI-Tarifarchivs zeigt. Wenn Du wissen willst, wie viel Du in welcher Branche verdienst, geben Dir unsere Tariftabellen Auskunft.
Aber: Selbst wenn Dein Betrieb tarifgebunden ist, hast Du auf die tariflich vereinbarten Leistungen nur dann einen verbindlichen Rechtsanspruch, wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Welche Möglichkeiten gibt es für Bewerberinnen und Bewerber mit Problemen?
Junge Menschen, denen der Einstieg in eine Ausbildung schwerfällt, können durch die assistierte Ausbildung individuelle Unterstützung bekommen. Das Besondere: Auch der Betrieb wird vor und während der Ausbildung intensiv begleitet. Ein Bildungsträger bietet als dritter Partner in der Ausbildung allen Beteiligten Dienstleistungen an. Die Unterstützung wird flexibel gestaltet und individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.
Wer in der Berufsschule oder im Betrieb nicht mitkommt, kann bei der Arbeitsagentur auch ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen. Der Umfang der Hilfe wird individuell zugeschnitten. Unterstützung gibt es durch einen Bildungsträger, der einen persönlichen Förderplan ausarbeitet.
Was ist, wenn es bis September nicht mit einem Ausbildungsplatz klappt?
Nicht den Kopf in den Sand stecken. Bei der Arbeitsagentur gibt es eine Nachvermittlung.