
In der Leiharbeit gelten seit Januar dieses Jahres neue Tarifverträge. Sie wurden zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband GVP verhandelt und ersetzen die der früheren Verbände iGZ und BAP.
Seit 1. Januar 2026 gelten in der Leiharbeit ein neuer Manteltarifvertrag und ein neuer Entgeltrahmentarifvertrag. Verhandelt wurden sie von der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Arbeitgeberverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister). Der Abschluss neuer Tarifverträge war notwendig, weil die früheren Arbeitgeberverbände iGZ und BAP sich im Jahr 2023 zum GVP zusammengeschlossen hatten. Die bisherigen Tarifverträge galten zunächst weiter, jetzt wurden sie vereinheitlicht und modernisiert. Für die Beschäftigten in Leiharbeit konnten die DGB-Gewerkschaften dabei Verbesserungen erreichen. Auch bei den Branchenzuschlägen für Einsätze in der Metall- und Elektroindustrie gibt es eine Verbesserung. Und für alle Leihbeschäftigten erhöhen sich die Entgelte in den kommenden Monaten in drei Stufen.
Welche Verbesserungen gibt es? Was sind wichtige Änderungen? Was ändert sich wann? Auf was musst du als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer jetzt achten? Auf www.igmetall.de findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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