Mit der Juli-Abrechnung zahlen tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) aus – 27,5 Prozent vom Monatsentgelt. Optional können Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit auch freie Tage wählen.
Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) kommt: 27,5 Prozent Deines Monatsentgelts erhältst Du mit der Juli-Abrechnung obendrauf – plus einem Zusatzbetrag (T-ZUG B) in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts Deines Tarifgebiets von rund 600 Euro.
Beispiel: Bei einem monatlichen Durchschnittverdienst von rund 3500 Euro brutto bekommst Du noch einmal zusätzlich fast 1700 Euro T-ZUG.
T-ZUG-Wahloption: Freie Tage statt Geld
Optional können Beschäftigte die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent vom Monatsentgelt) auch in Form von bis zu acht freien Tagen wählen. Den Antrag musst Du bis zum 31. Oktober bei Deinem Arbeitgeber abgeben. Den Antrag findest Du hier.
Weitere Fragen und Antworten zum T-ZUG findest Du hier.
Vier jährliche Sonderzahlungen in der Metallindustrie
Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) gibt es in Betrieben, die an die Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gebunden sind. Die IG Metall hat das T-ZUG in der Metall-Tarifrunde 2018 mit Warnstreiks durchgesetzt. Es gliedert sich auf in ein Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A = 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts) und einen Zusatzbetrag (T-ZUG B = 18,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets).
Neben dem T-ZUG gibt es nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie noch drei weitere jährliche Sonderzahlungen (Grafik unten): Das T-Geld (18,4 Prozent im Februar, seit 2022), das zusätzliche Urlaubsgeld (rund 69 Prozent) und das Weihnachtsgeld (50 bis 55 Prozent).
Vorteil der Sonderzahlungen: In betrieblichen Krisen können Sonderzahlungen leichter als das normale Monatsentgelt in Zeit gewandelt werden. Dadurch können Arbeitszeiten reduziert und somit Arbeitsplätze gerettet werden. In einigen Betrieben haben Betriebsräte und Arbeitgeber etwa vereinbart, dass das T-ZUG für alle in Zeit umzuwandeln ist.
Es ist laut Tarifvertrag zudem in Krisen möglich, den Zusatzbetrag (T-ZUG B) zu verschieben oder gar nicht auszubezahlen. Das kann der Arbeitgeber jedoch nicht einfach so entscheiden, sondern muss das der IG Metall mit Zahlen nachweisen.
Bereits mit der Juni-Abrechnung wurde außerdem die erste Stufe der von der IG Metall Ende 2022 durchgesetzten Tariferhöhung wirksam: Die tariflichen Monatsentgelte stiegen um 5,2 Prozent.
* Titelbild: Stephen Petrat