600 Euro Einmalzahlung. 140 Euro mehr im Monat für Auszubildende ab Januar 2025. 2 Prozent mehr Geld ab April 2025, weitere 3,1 Prozent mehr ab April 2026. Das tarifliche Zusatzgeld B steigt 2026 um 8 Prozent. Und es gibt deutlich mehr freie T-ZUG-Tage, endlich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Die IG Metall hat ein Pilot-Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erzielt: Nach einer Einmalzahlung von 600 Euro bis zum 1. Februar 2025 steigen die Monatsentgelte ab April 2025 um 2,0 Prozent sowie um weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2026.
Darüber hinaus setzte die IG Metall mit der Erhöhung des jährlichen „Tariflichen Zusatzgeldes“ (T-ZUG B) von derzeit 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets (rund 630 Euro) um 8 Prozent auf 26,5 Prozent (rund 900 Euro) ab Februar 2026 eine „soziale Komponente“ durch: Hiervon profitieren Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen stärker.„Damit schaffen wir Sicherheit für die Beschäftigten“, erklärt Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall. „Es ist gelungen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein solides Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen. Besonders freut uns das großartige Ergebnis für die Auszubildenden.“
140 Euro mehr für Auszubildende ab Januar, weitere 3,1 Prozent ab April 2026
Für die 230.000 Auszubildenden in der Metall- und Elektroindustrie setzte die IG Metall eine Erhöhung der Vergütungen um 140 Euro ab dem 1. Januar 2025 durch. Zudem verständigten sich die Sozialpartner in einer gemeinsamen Erklärung darauf, Demokratie bei jungen Menschen zu fördern.
„Das Tarifergebnis sichert die Löhne, hilft der Binnenkonjunktur und hält die Branche für heutige und künftige Fachkräfte attraktiv“, erklärt Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall. „Die Tarifeinigung ist passgenau. Tarifbindung sichert die Zukunft von Unternehmen und Beschäf-tigten.“
Abweichungen und Differenzierungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nur dann möglich, wenn die Nettoumsatzrendite von Unternehmen unter 2,3 Prozent sinkt.
Gewerkschafts-Chefin Benner betonte die Leistungsfähigkeit der Tarifpartnerschaft: „Die Sozialpartnerschaft ist der wichtigste Stabilitätsfaktor für Betriebe und Beschäftigte in unsiche-ren Zeiten. Wir finden gemeinsame Lösungen.“
Die Politik forderte Benner auf, Handlungsfähigkeit zu beweisen und keine Zeit zu verlieren: „Tarifpolitik kann viel, das haben wir gezeigt. Die strukturellen Probleme, vor denen wir aktuell stehen, muss die Politik lösen. Wir brau-chen jetzt niedrigere Energiepreise, besonders für energieintensive Unternehmen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zum Hochlauf der Elektromobilität, Investitionen in die Infrastruktur und damit in unsere Zukunft.“
In einer gemeinsamen Erklärung fordern IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall von der Politik, schnellstmöglich die richtigen Weichen zu stellen. Die strukturellen Probleme erhöhten die Herausforderung, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern sowie neue Beschäftigungsperspektiven im Betrieb, der Branche und in der Region zu entwickeln.
T-ZUG: mehr freie Tage – auch für Teilzeitbeschäftigte
Mit einer jetzt weiter ausgebauten tariflichen Freistellungszeit (die Wahloption beim tariflichen Zusatzgeld – T-ZUG) haben belastete Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben und in Schichtarbeit häufiger die Möglichkeit, Geld in Zeit zu wandeln. Zudem können sie die Freistellung künftig öfter in Anspruch nehmen: für Kinderbetreuung und Pflege bis zu fünfmal. Und künftig können auch Teilzeit-Beschäftigte zusätzliche freie Tage beantragen.
Vorausgegangen war der Tarifeinigung eine größere Warnstreik-Welle als in vergangenen Tarifrunden. Seit 29. Oktober mobilisierte die IG Metall insgesamt über 620.000 Warnstreikende zeitweise vor die Werkstore. Boguslawski: „Das entschlossene Engagement der Beschäftigten mit der IG Metall hat die Tarifeinigung erst möglich gemacht.“
Der von den IG Metall-Bezirken Bayern und Küste ausgehandelte Tarifvertrag über Entgelte läuft bis zum 31. Oktober 2026. Der Vorstand der IG Metall empfiehlt die Übernahme des Pilotergebnis in allen Tarifgebieten durch die demokratischen Gremien in den Bezirken der IG Metall.
Das gilt ab 2025 bei der T-ZUG-Wahloption auf freie Tage
Seit 2018 können Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit zwischen tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG A) und bis zu 8 zusätzlichen freien Tagen im Jahr wählen. Das Pilot-Verhandlungsergebnis sieht nun deutliche Verbesserung vor.
Kinder: Bislang konnten Eltern von Kindern unter 8 Jahren freie Tage wählen. Künftig ist bei Kindern unter 12 Jahren möglich. Zudem gibt es auch deutlich mehr freie Tage: Bislang konnten Eltern nur zwei Mal je Kind die freien Tage wählen. Künftig sind zwei Mal 8 Tage plus drei Mal 6 Tage möglich – also insgesamt fünf Jahre mit zusätzlichen freien Tagen.
Pflege: Auch Beschäftigte, die Angehörige pflegen, können nun zwei Mal 8 Tage plus drei Mal 6 Tage wählen.
Schichtarbeit: Auch Beschäftigte in Wechselschicht können nun – ebenso wie bereits Beschäftigte in 3-Schicht und Nachtschicht – schon nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3 Jahren in Schichtarbeit die freien Tage wählen.
Und ganz neu: Bislang konnten nur Beschäftigte in Vollzeit die tarifliche Freistellungszeit in Anspruch nehmen – für Beschäftigte in Teilzeit eine Ungerechtigkeit. Doch künftig können auch Beschäftigte in Teilzeit die freien Tage wählen.
Betriebsrat und Arbeitgeber können auch vereinbaren, dass die freien Tage für alle im Betrieb gelten, und so Arbeitsplätze sichern.
T-ZUG B steigt ab 2026 auf 26,5 Prozent des Eckentgelts
T-ZUG B steigt ab 2026 auf 26,5 Prozent des Eckentgelts
Ab 2026 steigt das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B oder Zusatzbetrag) von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets – in den Tarifgebieten Küste und Bayern aktuell rund 630 Euro (in anderen Tarifgebieten etwas mehr oder weniger) – auf pauschal 26,5 Prozent des Eckentgelts, rund 900 Euro. Dadurch erhalten die unteren Entgeltgruppen bezogen auf ihr individuelles Monatsentgelt prozentual deutlich mehr als die oberen Entgeltgruppen.
Damit hat die IG Metall ihr Ziel einer „sozialen Komponente“, die besonders den Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen zugutekommt, erreicht.
Allerdings wird das T-ZUG B nicht mehr wie bisher im Juli mit dem T-ZUG A ausbezahlt, sondern im Februar – im Tausch mit dem Transformationsgeld (T-Geld), das nun im Juli ausbezahlt wird.
Der Grund hierfür ist, dass künftig das T-Geld und nicht mehr das T-ZUG B „differenziert“ werden kann.
„Differenzierung“ bleibt – T-ZUG B wird erhalten
Betriebe in Schwierigkeiten konnten bereits 2023 und 2024 das T-ZUG B „differenzieren“ – das bedeutet verschieben oder ganz aussetzen, wenn ihre Nettorendite unter 2,3 Prozent sinkt.
Die Differenzierung ist auch in 2025 und 2026 weiterhin möglich. Allerdings wird nicht mehr das T-ZUG B differenziert, sondern das bislang im Februar ausgezahlte Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts.
Dadurch bleibt das T-ZUG B – das 2026 von 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Eckentgelts steigt – als „soziale Komponente“ für die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen Fall erhalten.
Da Betriebe jedoch bei der Auszahlung des T-Gelds im Februar noch nicht hinreichend absehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage im Laufe des Jahres entwickelt, haben IG Metall und Arbeitgeber die Auszahlung des T-Gelds auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem bislang im Juli ausgezahlten T-ZUG B, das nun künftig im Februar ausgezahlt wird.
Unser Industrieland erhalten – auch die Politik ist gefordert
Ja, die Wirtschaftslage ist nicht gut. Aber die Arbeitskosten – im Schnitt 16,1 Prozent vom Umsatz – sind nicht daran schuld. Die vielen strukturellen Probleme, vor denen die Betriebe stehen, lassen sich nicht allein durch Tarifpolitik lösen. Für die IG Metall ist daher klar: Auch die Politik ist gefordert Lösungen zu finden, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Daher hat die IG Metall einen Elf-Punkte-Plan zum Erhalt des Industrielands Deutschland entwickelt: Der Staat muss in Innovationen und Infrastruktur investieren, in Energie, in die Transformation, in gute Arbeit, Bildung und den Sozialstaat. Die Schuldenbremse darf nicht weiter Investitionen bremsen.
Um unser Industrieland zu erhalten, müssen sich aber auch die Arbeitgeber zum Industriestandort bekennen und investieren, statt Stellen abzubauen, zu verlagern und die Beschäftigten zu verunsichern.
Unseren 11-Punkte-Plan zum Erhalt unseres Industrielands findet Ihr hier: 11-Punkte-Plan der IG Metall
* Foto: Frank Rumpenhorst