Kandidiere als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann! Ab Januar finden die Wahlen der Vertrauensleute in den Betrieben statt. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl stellen. Werde auch Du Vertrauensfrau oder Vertrauensmann!
Über 50 000 Vertrauensleute der IG Metall engagieren sich ehrenamtlich in über 20 000 Betrieben für ihre Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz. Doch was treibt sie an? Warum es sich lohnt, Vertrauensfrau oder Vertrauensmann zu werden.
Erster Ansprechpartner
Oftmals haben Beschäftigte Probleme, mit denen sie nicht direkt zum Betriebsrat gehen möchten. Als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann bist Du die erste Ansprechpartnerin beziehungsweise der erste Ansprechpartner der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Du kannst direkt mithelfen, Abläufe im Betrieb zu verbessern und Unstimmigkeiten auszuräumen. Du bist Bindeglied Deiner Kolleginnen und Kollegen zum Betriebsrat und zur IG Metall.
Du sorgst dafür, dass die Anliegen und Wünsche Deiner Kolleginnen und Kollegen in die Entscheidungen einfließen ― etwa bei Konferenzen und Tarifforderungen. Du stehst für die Demokratie im Betrieb und in der IG Metall.
Du bist dabei, bestimmst mit ― und weißt alles immer aus erster Hand.
Zusammenhalt statt Unruhe
Gleichzeitig spielst Du als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann eine wichtige Rolle, wenn Ihr im Betrieb Verbesserungen durchsetzen wollt, zum Beispiel beim Entgelt oder bei der Arbeitszeit. Du wirbst neue Mitglieder für die IG Metall und mobilisierst sie, wenn es um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber geht – etwa in Tarifrunden.
Gute Betriebe brauchen Vertrauensleute
Ob als Ansprechpartner, Bindeglied oder Mobilisator: Ein Betrieb, der fair bezahlt und gute Arbeitsbedingungen bietet, braucht Vertrauensleute.
Dazu kannst Du als Vertrauensperson beitragen. Kandidiere jetzt! Sprich bei Interesse mit Deinen Vertrauensleuten, Deinem Betriebsrat oder melde Dich bei uns in der Geschäftsstelle der IG Metall Bocholt.
Wie wird man Vertrauensfrau oder Vertrauensmann?
Das Wort Vertrauenskörper klingt sperrig. Dahinter stehen Menschen aus Fleisch und Blut, die sich für die IG Metall im Betrieb engagieren. Es sind gewählte Vertreter, auf die Ihr mit Euren Anliegen zugehen könnt. Ein echtes Vertrauensverhältnis eben.
Wer kann gewählt werden?
Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an hgewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.
Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen, also Gliederungen, des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.
Wer organisiert die Wahl und wann?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen ― in Abstimmung mit den Vertrauenskörper-Leitungen ― die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen gewählt wird. Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall. Konkrete Informationen zum Ablauf vor Ort gibt es bei den zuständigen Geschäftsstellen der IG Metall. Dort erhalten Mitglieder persönliche Beratung und weitere Materialien zur Vertrauensleutewahl.
Wie sieht das Wahlverfahren aus?
Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt.
Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl ― nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall Geschäftsstelle zu informieren.
Können Vertrauensleute abgewählt werden?
Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereiches können ihre Vertrauensfrau oder ihren Vertrauensmann mit einer einfachen Mehrheit abwählen. Die dazu notwendige Abwahl durchzuführen, obliegt der VK-Leitung in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl beziehungsweise der Abberufung oder aber mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Beim Wechsel des Wirkungsbereiches bleiben gewählte Vertreterinnen und Vertreter Mitglied des Vertrauenskörpers bis zum Ende der Wahlperiode. Für aus dem Wirkungsbereich ausgeschiedene Vertrauensleute finden umgehend Nachwahlen statt. Die nachgewählten Vertrauensleute üben ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.
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