Ob im Betrieb, während der Ausbildung oder des Studiums, bei Erwerbslosigkeit oder in der Rente – als Teil einer großen Gemeinschaft haben Metallerinnen und Metaller viele Vorteile. Speziell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Expertinnen und Experten der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig durch alle Instanzen.
Die Starken für die Schwachen! Nur so lässt sich der Erfolgswert (siehe Grafik unten) der Rechtsschutzfälle erklären, die die Kolleginnen und Kollegen des DGB Rechtsschutzes für unsere Mitglieder in NRW erstritten haben.
Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.
Hier findest Du weitere Informationen zum Thema „Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder“.
* Foto: istock