Die Website der IG Metall Bocholt

Inflationsausgleichsprämien in der Leiharbeit

Inflationsausgleichsprämien in der Leiharbeit

In drei Einsatz-Branchen erhalten Leiharbeitnehmer in diesem Jahr eine Inflationsausgleichsprämie (IAP), ausgezahlt in Monatsraten. Der genaue Anspruch hängt von der Branche, von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Einsatzzeit ab.

Auch Leihbeschäftigte erhalten eine Inflationsausgleichsprämie (IAP). Das hat die IG Metall in der Tarifrunde für die Leiharbeit 2023 durchgesetzt. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Textil- und Bekleidungsindustrie eingesetzt sind, bekommen bereits seit Januar die IAP ausgezahlt. Für Leiharbeiter mit Einsatz in der Holz- und Kunststoffindustrie stehen jetzt auch die Details der Auszahlung fest.

So viel Geld gibt es

Die Höhe der IAP unterscheidet sich je nach Einsatz-Branche. Sie wird im Laufe des Jahres in mehreren Raten ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig.

  • Metall- und Elektroindustrie: Insgesamt 2300 Euro netto, monatlich zahlbar ab Januar 2024. Im Januar 300 Euro, Februar bis November 2024 je 200 Euro
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: Insgesamt 1150 Euro netto, monatlich zahlbar ab Januar 2024. Im Januar 150 Euro, Februar bis November 2024 je 100 Euro
  • Holz- und Kunststoffindustrie: Insgesamt 1764 Euro netto, monatlich zahlbar von Juni 2024 bis November 2024. Je 294 Euro

Das sind die Anspruchsvoraussetzungen

für die Zahlung:

  • 5 Monate Betriebszugehörigkeit beim Verleiher und
  • 1 Monat Einsatzzeit in einem Betrieb der jeweiligen Branche,

jeweils zum letzten Tag des Abrechnungsmonats.

Diese Anspruchsvoraussetzung gilt immer für den jeweiligen Auszahlungsmonat. Das heißt: Eine Leihbeschäftigte, die ab Mitte Januar in einer Branche eingesetzt wird, hat im Januar noch keinen Anspruch (weniger als 1 Monat Einsatzzeit). Ende Februar hat sie dann mehr als 1 Monat Einsatzzeit und Anspruch auf die Auszahlung für Februar.

Weiterhin gilt:

  • Die genaue Höhe der monatlichen Auszahlung erfolgt anteilig zur Einsatzzeit in diesem Monat (z.B. Halbierung bei nur einem halben Monat Einsatzzeit).
  • Bei Leiharbeitnehmern, die (zum Beispiel aufgrund betrieblicher Regelungen) bereits eine IAP erhalten haben, kann diese angerechnet werden.
  • Wurde im Einsatzbetrieb an die Stammbeschäftigten eine IAP gezahlt, die niedriger ist, als die IAP für Leihbeschäftigte, kann letztere gedeckelt werden.

Bei Fragen und Problemen rund um die Inflationsausgleichsprämie können Mitglieder der IG Metall sich an ihre Geschäftsstelle wenden.

Tausende Leihbeschäftigte bundesweit in Aktion

Tausende Leihbeschäftigte hatten während der Tarifrunde Leiharbeit 2023 für die IAP bundesweit mit Aktionen Druck gemacht, solidarisch unterstützt von Stammbeschäftigten. Allein zur Demo vor Beginn der Verhandlung am 16. Juni 2023 in München kamen 1000 Leihbeschäftigte.

Die Gespräche und Verhandlungen liefen zuvor ein halbes Jahr. Nachdem die IG Metall Ende 2022 eine Inflationsausgleichsprämie für die Stammbeschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erreicht hatte, forderte sie die IAP auch für die Leihbeschäftigten. Doch die Arbeitgeber blockierten.

Plus 15 Prozent auf den Leiharbeitstarif

Neben der IAP gibt es durch den Tarifabschluss 2023 zudem schon ab dem ersten Einsatztag mehr Geld: Die erste Stufe der Branchenzuschläge – plus 15 Prozent auf den Leiharbeitstarif – wird ab dem ersten Einsatztag fällig, nicht wie bisher erst nach sechs Wochen.

* Foto: Werner Bachmeier